Liebe Eltern,

mit Schulmail vom 21. Oktober hat das Schulministerium die Vorgaben zum Hygieneschutz wieder verschärft. Hintergrund sind die weiterhin steigenden Infektionszahlen in der Covid-19-Pandemie.

Mit dem ersten Schultag nach den Herbstferien gilt die Maskenpflicht erneut in vollem Umfang. Auch im Unterricht muss wieder eine Maske getragen werden!

Ich bitte Sie, die folgenden Hinweise aufmerksam zur Kenntnis zu nehmen!

 

Masken im Unterricht

Für die Teilnahme am Unterricht gelten wieder dieselben Regeln wie zu Beginn des Schuljahres. Alle Schülerinnen und Schüler müssen durchgängig eine Maske tragen.

Eine Befreiung von der Maskenpflicht kann nur ausgesprochen werden, wenn ein ärztliches Attest vorliegt.  Wir gehen davon aus, dass es bei den wenigen Fällen bleibt, für die auch schon im August eine Befreiung vorlag. Diese SchülerInnen werden im Klassenraum mit Abstand zum Rest der Klasse sitzen müssen und können ohne Maske nicht an der regulären Hofpause teilnehmen.

Die Maskenpflicht auf dem Schulgelände gilt auch in den Freistunden der Oberstufe!

Wir unterbrechen den Unterricht weiterhin für gesonderte Verpflegungspausen.

 

Zutritt zum Schulgelände

Die Maskenpflicht gilt mit Betreten des Schulgeländes. Lehrkräfte und SchülerInnen setzen die Maske spätestens vor der Haupttreppe auf.

Eltern ist der Zutritt zum Schulgebäude nur im Ausnahmefall gestattet! Die Abholung eines erkrankten Kindes erfolgt weiterhin vorm Sekretariat. Selbstverständlich sind auch vereinbarte Gesprächstermine mit Lehrkräften nach wie vor möglich.

Anfragen im Sekretariat sollten nur noch telefonisch oder per Email erfolgen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir das Nachliefern vergessener Unterrichtsmaterialien derzeit strikt untersagen müssen.

 

Lüften im Klassenraum

Neben der Maskenpflicht und den Abstandsregeln sind auch die Vorschriften zum Lüften zu beachten. Bitte berücksichtigen Sie, dass wir die Klassenräume in regelmäßigen Abständen lüften müssen. Wir empfehlen, den Kindern ein zusätzliches Kleidungsstück mitzugeben (Strickjacke, Kapuzenpulli o. ä.), dass während der Lüftungszeit übergezogen werden kann.

Vertrauen Sie diesbezüglich den Empfindungen Ihres Kindes. Es wird mit der Zeit selbst feststellen, welche Bekleidung notwendig ist.

 

Sportunterricht

Die Stadt Siegen überprüft derzeit noch einmal alle Sporthallen mit Blick auf die Lüftungsmöglichkeiten. Voraussichtlich wird der Sportunterricht in den Hallen wieder möglich sein. Die Sportlehrkräfte informieren ihre Klassen und Kurse rechtzeitig, ob die nächste Sportstunde in der Halle oder im Freien stattfindet. Es ist davon auszugehen, dass wir unmittelbar nach den Ferien noch ins Freie müssen.

Im Sportunterricht gilt die Maskenpflicht während der Aktivphasen nicht.

Bitte denken Sie daran, das Sekretariat umgehend zu informieren, wenn durch das Gesundheitsamt eine Quarantäne für Ihr Kind angeordnet wurde oder gar ein positives Testergebnis vorliegt. (Nutzen Sie an einem Wochenende hierfür die Email-Adresse schulleitung@gam-siegen.nrw.schule.)

Wir erinnern noch einmal an die Meldepflicht bzw. die Verpflichtung zur Quarantäne, falls sie aus einem Risikogebiet zurückgekehrt sind. 

Bitte verhalten Sie sich auch im Alltag verantwortungsbewusst! Machen Sie Ihren Kindern deutlich, wie wichtig das Einhalten von Abstandsregeln und das Tragen einer Maske auch in der Freizeit sind! Helfen Sie mit, dass Schule möglichst regulär fortgeführt werden kann!

Die Schulleitung und das Kollegium freuen sich auf das Wiedersehen mit ihren Kindern nach den Herbstferien.

Bleiben Sie gesund!

Herzliche Grüße