Die Vertreter der Eltern in der Schulpflegschaft sind:

Alexandra Jung, Vorsitzende 

Stephanie Mülln, Stellvertreterin

Katja Schmidt, Stellvertreterin 

Kontakt: schulpflegschaft@gam-siegen.de

Elternmitwirkung am Gymnasium

Das Schulgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen sieht auch für die Eltern der Schülerinnen und Schüler verschiedene Möglichkeiten vor, an der Gestaltung der Schule mitzuwirken.

Im Einzelnen geregelt ist dies in den §§ 62 bis 77 des Schulgesetzes NRW.

Klassenpflegschaft

Die bekannteste Mitwirkungsmöglichkeit ist dabei die Klassenpflegschaft. Zu Beginn eines jeden Schuljahres werden die Eltern aller (noch nicht volljährigen) Schülerinnen und Schüler einer Klasse oder Jahrgangsstufe zu einer Klassenpflegschaftssitzung eingeladen. An diesem Abend werden aus den Reihen der Eltern jeweils ein Klassenpflegschaftsvorsitzender und ein Stellvertreter gewählt, die die Klasse in den weiteren schulinternen Gremien vertreten. Sie dienen auch als Mittler zwischen Eltern und Lehrer bzw. Schule. Bei Bedarf können weitere Sitzungen der Klassenpflegschaft einberufen werden.

Schulpflegschaft

Alle Klassenpflegschaftsvorsitzenden zusammen bilden die Schulpflegschaft einer Schule. Die Stellvertreter und die Schulleitung nehmen beratend an den Sitzungen teil. Die Schulpflegschaft wählt zu Beginn eines Schuljahres einen Vorsitzenden bzw. eine Vorsitzende und an unserer Schule in der Regel zwei Stellvertreter.

Die Schulpflegschaft vertritt die Interessen der Eltern bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule. Sie berät über alle wichtigen Angelegenheiten der Schule. Hierzu kann sie Anträge an die Schulkonferenz richten. Die Schulpflegschaft wählt die Vertretung der Eltern für die Schulkonferenz (derzeit 6 Vertreter) und die Fachkonferenzen (2 Vertreter je Fachschaft).

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das oberste Mitwirkungsgremium der Schule, in dem alle an der Bildungs- und Erziehungsarbeit der Schule Beteiligten zusammenwirken. Sie berät in grundsätzlichen Angelegenheiten der Schule und vermittelt bei Konflikten innerhalb der Schule. Sie kann Vorschläge und Anregungen an den Schulträger und an die Schulaufsichtsbehörde richten (§ 65 SchulG NRW). Ihr gehören neben den von der Schulpflegschaft gewählten Elternvertretern, gewählten Vertretern des Lehrerrates auch Vertreter der Schülervertretung (SV) an. Vorsitzender der Schulkonferenz ist der Schulleiter. Die Schulkonferenz entscheidet über das Schulprogramm (besonderen Ziele, Schwerpunkte und Organisationsformen der pädagogischen Arbeit), Festlegung beweglicher Ferientage, verschiedene organisatorische Maßnahmen, den Schulhaushalt und Vieles mehr.

Elternverbände

Bei schulischen Angelegenheiten, die von allgemeiner und grundsätzlicher Bedeutung sind und über die einzelnen Schulen hinausgehen, wirken die Eltern auch auf Landesebene mit. Das Gymnasium auf der Morgenröthe ist Mitglied der Landeselternschaft der Gymnasien in Nordrhein-Westfalen.

Förderverein und Elterninitiativen

Außerhalb der gesetzlichen Mitwirkungsmöglichkeiten gibt es auch an unserer Schule für Eltern vielfältige Möglichkeiten Schule nicht nur zu konsumieren, sondern aktiv zu gestalten. Der Förderverein sucht immer Menschen, die bereit sind gelegentlich oder auch regelmäßig zu helfen (z.B. beim Tag der Offenen Tür oder bei den Einschulungsfeiern). Die Mitarbeiterinnen des für-Projektes (Freunde üben Rücksicht: Gewaltprävention in den Klassen 5 und 6) suchen Verstärkung. Gelegentliche Elterneinsätze im Bereich der Bibliothek oder auch im Schulgarten sind denkbar.

Die Elternschaft hat viele Möglichkeiten an der Gestaltung der Arbeit der Schule mitzuwirken und unseren Kindern ein erfolgreiches, angstfreies Lernen in einer angenehmen Atmosphäre zu ermöglichen. Wir können das gute Miteinander zwischen Schülern, Lehrern und Eltern an unserer Schule noch weiter verbessern.

Machen Sie mit !

Alexandra Jung

Schulpflegschaftsvorsitzende